Impuls

Vertraulichkeit

Wie geht es Ihnen, wenn es um Geheimnisse geht?
 

Vielleicht denken Sie zurück, wie es als Kind war. Sich damals untereinander etwas anzuvertrauen, das man nur gegenseitig wusste, das schaffte ein besonders Verhältnis zueinander.

 

Später, als Jugendliche, einer Freundin, einem Freund zum Beispiel anzuvertrauen, in wen man verliebt war und sich beraten zu können, das konnte ein echtes Vertrauensverhältnis schaffen.

Auch heute, in dienstlichen Zusammenhängen gibt es manches, was man nur in kleinem Kreis weiß. Auch hier ist die Vertraulichkeit von besonderer Bedeutung, Sodass die Verschwiegenheit im Polizeidienst zu den Dienstpflichten gehört.
Es ist das Wesen von Vertraulichkeiten, dass sie nicht an Dritte weitergeben werden.

Für uns als Seelsorger und Seelsorgerinnen im Kirchlichen Dienst hat diese Verschwiegenheit ein ganz besonderes Gewicht und einen einzigartigen Stellenwert. Nichts von dem, was uns in einem Seelsorgegespräch anvertraut wird, erfahren Dritte.

Denn im Seelsorgegespräch geht so manches Mal um Anliegen, die eine Verschwiegenheit brauchen, damit sie erst einmal an- und ausgesprochen werden können.

Aus gutem Grund schützt unser Rechtsstaat diese besondere seelsorgliche Gesprächssituation. So grundsätzlich, dass selbst die Zivil- und die Strafprozessordnung ein Siegel darauflegen, dass Vertrauliches dort verschwiegen bleibt.


Gerade für Menschen im Polizeidienst erweist sich dies seelsorgerliche Gespräch als wertvolles Angebot. Manches Mal höre ich später: Gott sei Dank konnten wir vertraulich miteinander sprechen.

 

Ihr Polizeiseelsorger

Maic Zielke

Foto:"unsplash"

 

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